Meine Plätze in Systemischer Psychotherapie für privat Versicherte Patienten ab 18 Jahren sind derzeit belegt. Bitte schauen Sie regelmäßig wieder auf dieser Seite oder auf therapie.de nach, ob sich die Situation geändert hat.

 

Ablauf der Therapie, wenn ich freie Kapazitäten habe:

Wir beginnen mit einer Psychotherapeutischen Sprechstunde, in der wir Ihre Situation und Ihren Therapiebedarf besprechen.

Darauf folgen mehrere sogenannte probatorische Sitzungen, in denen Sie den systemischen Ansatz ausprobieren können und ein Gefühl dafür entwickeln, ob ich die passende Therapeutin für Sie bin.

Möglicherweise bitte ich Sie, verschiedene Fragebögen auszufüllen, um Ihre Diagnose und die Therapieziele zu verfeinern, und/oder wir beschäftigen und in einer Sitzung ausführlicher mit Ihrer bisherigen Lebensgeschichte, um Zusammenhänge zu erkennen oder Lösungsansätze zu finden, die schon einmal funktioniert haben.

Je nach Vorgaben Ihrer privaten Kasse benötigen Sie noch einen sogenannten „Konsiliarbericht“ von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, um eine systemische Kurzzeittherapie zu beantragen. Diese besteht aus 12 bis 24 Sitzungen – die mögliche Anzahl variiert zwischen den Kassen und den genauen Versicherungstarifen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse nach den Details zu Beginn der Psychotherapie. Die Beantragung sollte im Verlauf der probatorischen Sitzungen durch Sie erfolgen. Manchmal benötigen Sie auch ein von mir ausgefülltes Antragsformular.

Falls bei Ihnen zum Ende der Kurzzeittherapie noch weiterer Therapiebedarf besteht, werden wir rechtzeitig eine Verlängerung der Therapie beantragen. Möglicherweise wird zu diesem Zeitpunkt ein Gutachter hinzugezogen.

Die Rechnungen stelle ich Ihnen monatlich aus. Dabei richte ich mich nach der Gebührungenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Je nach Ihrem Tarif können Sie den vollen Betrag oder einen Teilbetrag hinterher bei Ihrer Krankenkasse einreichen.